Allgemeinverfügung
Untersagung von Kultur-, Sport- und Freizeitstätten und von Versammlungen sowie des Betriebs von Gastronomiebetrieben Die Gemeinde Neuhausen auf den Fildern erlässt gemäß §§28 Abs.1S.2, 16 Abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), 49 ff. des Polizeigesetzes Baden-Württemberg (PolG) folgend